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AG Hamburg-Bergedorf, 09.03.1990 - 409 C 31/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Widerruf der Erlaubnis zum Halten einer Hauskatze
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gültigkeit einer Klausel zur Tierhaltung in einem Mietvertrag; Möglichkeit des Widerrufs einer zuvor erteilten Erlaubnis zum Halten eines Haustieres bei Vorliegen einer Beschwerde eines anderen Mieters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 461
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 13.01.1981 - 4 REMiet 5/80
Umfang des dem Vermieter bei Erteilung oder Versagung der Zustimmung zur Haltung …
Auszug aus AG Hamburg-Bergedorf, 09.03.1990 - 409 C 31/90
(Vgl. zur Parallelfrage, ob dem Vermieter ein "freies Ermessen" für das Einräumen einer Erlaubnis zur Tierhaltung zusteht LG Hamburg, ZMR 86, 440 und Rechtsentscheid des OLG Hamm, WM 1981, 53 = NJW 1981, 1626 (L);… vgl. im übrigen zu diesen Problemkreisen Sternel, MietR, 3. Aufl., II Rdnrn. 163-172 mit einem anderen Ergebnis als dem hier vertretenen).
- AG Hamburg-Bergedorf, 01.04.2003 - 409 C 517/02
Berechtigung zur Haltung eines Hundes in einer Mietwohnung; Einordnung eines …
Wie das erkennende Gericht bereits in seinen Entscheidungen vom 9.3.1990 und 5.2.1991 (AG Hamburg-Bergedorf, NJW-RR 1991, 461 u. 1413) ausgeführt hat, ist grundsätzlich ein berechtigtes Interesse des Vermieters an einer Entscheidungsprärogative in Fragen der Haustierhaltung anzuerkennen.In Anknüpfung an die Entscheidungsgründe der Urteile dieses Gerichts in NJW-RR 1991, 461 und 1413 sieht der erkennende Richter darin keinen konkreten dargelegten Grund.