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   AG Hamburg-Bergedorf, 09.03.1990 - 409 C 31/90   

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https://dejure.org/1990,7679
AG Hamburg-Bergedorf, 09.03.1990 - 409 C 31/90 (https://dejure.org/1990,7679)
AG Hamburg-Bergedorf, Entscheidung vom 09.03.1990 - 409 C 31/90 (https://dejure.org/1990,7679)
AG Hamburg-Bergedorf, Entscheidung vom 09. März 1990 - 409 C 31/90 (https://dejure.org/1990,7679)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Widerruf der Erlaubnis zum Halten einer Hauskatze

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gültigkeit einer Klausel zur Tierhaltung in einem Mietvertrag; Möglichkeit des Widerrufs einer zuvor erteilten Erlaubnis zum Halten eines Haustieres bei Vorliegen einer Beschwerde eines anderen Mieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 461
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 13.01.1981 - 4 REMiet 5/80

    Umfang des dem Vermieter bei Erteilung oder Versagung der Zustimmung zur Haltung

    Auszug aus AG Hamburg-Bergedorf, 09.03.1990 - 409 C 31/90
    (Vgl. zur Parallelfrage, ob dem Vermieter ein "freies Ermessen" für das Einräumen einer Erlaubnis zur Tierhaltung zusteht LG Hamburg, ZMR 86, 440 und Rechtsentscheid des OLG Hamm, WM 1981, 53 = NJW 1981, 1626 (L); vgl. im übrigen zu diesen Problemkreisen Sternel, MietR, 3. Aufl., II Rdnrn. 163-172 mit einem anderen Ergebnis als dem hier vertretenen).
  • AG Hamburg-Bergedorf, 01.04.2003 - 409 C 517/02

    Berechtigung zur Haltung eines Hundes in einer Mietwohnung; Einordnung eines

    Wie das erkennende Gericht bereits in seinen Entscheidungen vom 9.3.1990 und 5.2.1991 (AG Hamburg-Bergedorf, NJW-RR 1991, 461 u. 1413) ausgeführt hat, ist grundsätzlich ein berechtigtes Interesse des Vermieters an einer Entscheidungsprärogative in Fragen der Haustierhaltung anzuerkennen.

    In Anknüpfung an die Entscheidungsgründe der Urteile dieses Gerichts in NJW-RR 1991, 461 und 1413 sieht der erkennende Richter darin keinen konkreten dargelegten Grund.

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